Darauf sollten Sie bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages achten

Der AVGS bietet Ihnen die Möglichkeit, eine für Sie kostenlose und effiziente Vermittlung über einen AZAV-zertifizierten privaten Arbeitsvermittler in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzung einer für Sie kostenlose Dienstleistung ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Gutschein auch abgerechnet werden kann.

Um dies zu gewährleisten, beachten Sie bitte nachfolgende Kriterien, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterzeichnen.

  • Unterzeichnungsdatum des Arbeitsvertrags und erster Arbeitstag müssen innerhalb des Gültigkeitsdatums des AVGS liegen.
  • Beim neuen Job muss es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln.
  • Die im Arbeitsvertrag angegebene Beschäftigungsdauer muss entweder auf mindestens 3 Monate befristet oder unbefristet sein.
  • Die wöchentliche Mindestarbeitszeit beträgt 15 Stunden.

Im nachfolgenden Beispiel werden alle Vorgaben des AVGS erfüllt:

Gültigkeitsdauer AVGS: 1.1.2013 - 31.3.2013
Unterzeichnungsdatum Arbeitsvertrag: 18.3.2013
Tag der Arbeitsaufnahme: 25.3.2013
Befristeter Arbeitsvertrag: 25.3.2013 - 30.6.2013
Arbeitszeit pro Woche: 30 Stunden

 

 


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