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Informativ : Arbeitslose müssen alle Nebentätigkeiten anzeigen |
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Arbeitslose müssen alle Nebentätigkeiten anzeigen
BAD OLDESLOE -
Wer Arbeitslosengeld I erhält, hat die Möglichkeit, nebenbei zu arbeiten. Allerdings darf die Nebentätigkeit nicht mehr als 15 Stunden in der Woche umfassen. Die 15-Stunden-Grenze gilt auch bei Mini-Jobs. "Wer mehr arbeitet, ist nicht arbeitslos und kann von uns kein Arbeitslosengeld mehr bekommen", sagt Olga Nommensen, Sprecherin der Arbeitsagentur Bad Oldesloe.
Jede Nebentätigkeit muss der Arbeitsagentur angezeigt werden. "Das gilt auch, wenn die Beschäftigung ohne Vergütung oder Gewinn ausgeübt wird", so Olga Nommensen. Wird die Nebentätigkeit nicht oder zu spät angezeigt, kann schnell der Verdacht auf Schwarzarbeit entstehen. Neben der Rückzahlung zu viel gezahlter Leistungen droht dann ein Bußgeld oder eine Strafanzeige.
Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Broschüren mit Berechnungsbeispielen zu diesem Thema gibt es in der Agentur für Arbeit (Berliner Ring 8-10) in Bad Oldesloe und im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
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