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Informativ : Länder fordern mehr Geld für Hartz-IV-Kosten |
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Wer soll den Unterhalt von Hartz-IV-Empfängern zahlen? Der Bundesrat fordert für die Länder vom Bund mehr Geld für die Miet- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen.
Berlin - Bund, Länder und Kommunen streiten über die Übernahme der Unterbringungskosten für Arbeitslose. Der Bund will seinen Anteil an den Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2010 herunterfahren, da sich die vereinbarte Berechnungsgrundlage - die Zahl der Bedarfsgemeinschaften - änderte.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Freitag im ersten Durchgang im Bundesrat beraten. Die Länderkammer forderte die Regierung in einer Stellungnahme auf, die Berechnungsgrundlage zu ändern und die Entwicklung der tatsächlichen Kosten als Grundlage zu nehmen.
Im laufenden Jahr beteiligt sich der Bund im Durchschnitt mit 26 Prozent an den Kosten, die kommunale Träger für Miete und Heizung für Arbeitslose aufbringen. Mit 3,7 Milliarden Euro will der Bund zwar im nächsten Jahr etwa die gleiche Summe zuschießen wie in diesem Jahr. Die Gesamtkosten steigen aber voraussichtlich um 2,4 Prozent. Die Bundesbeteiligung an den Kosten sinkt damit von 26 auf 23,6 Prozent.
Diese geplante Kürzung des Bundesanteils widerspreche der Zusage, die Kommunen unter dem Strich um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten, kritisierte die Länderkammer. "Die tatsächlichen Kosten laufen den Kommunen davon", sagte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD). Die Bundesregierung müsse daher die Formel zur Berechnung des Bundesanteils "der Wirklichkeit anpassen". Diese müsse sich künftig an den tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung orientieren und nicht an der Zahl der Hartz-IV-Haushalte.
Die Länder stehen auf Seiten der Kommunen, die ein Großteil der Kosten tragen. Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun der Bundesregierung zu, die eine Gegenäußerung verfassen kann. Der Gesetzentwurf geht dann in den Bundestag und kommt nach dessen Beschluss zurück in den Bundesrat
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