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Was muß ich für die Anmeldung bezahlen?
Die Registrierung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist kostenlos!
Wann fallen keine Kosten für den Arbeitsuchenden an ?
- Besitzen Sie am Tag, an dem Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben, einen aktuellen Vermittlungsgutschein ( den erhalten sie von der Bundesanstalt für Arbeit ) nach §§ 421g SGB III, ist die Vermittlung kostenlos.
- Wenn wir Sie nicht vermitteln fallen keine Kosten an.
- Finden Sie selbst eine Job, rufen Sie uns einfach an, damit wir Ihre Bewerbungsdaten deaktivieren oder löschen können. Stornogebühren fallen hierfür nicht an.
Wann fallen Kosten für den Arbeitsuchenden an ?
Kosten entstehen nur, wenn Sie uns am Tag Ihrer Unterschriftsleistung, unter dem durch Personalvermittlung Fietze vermittelten Arbeitsverhältnis, keinen aktuell gültigen Vermittlungsgutschein übergeben. Falls Sie keinen Vermittlungsgutschein besitzen, wird ein Vermittlungshonorar von einem Brutto-Monatslohn + der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
Sollte Ihr Bruttomonatslohn über 2000,- € liegen berechnen wir ihnen unseren maximalen Vermittlungssatz von 2000,-€.
Beispiel : Sie verdienen 2800,- € Brutto bei ihrem neuen Arbeitgeber.
Wir berechnen ihnen 2000,-€ + MwSt.
Das Vermittlungshonorar wird nur fällig, wenn Sie den Arbeitsvertrag bei Ihrem neuen Arbeitgeber unterschrieben haben.
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