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Fietzi sucht einen neuen Job und wird damit so gar nicht glücklich...


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Fragen und Antworten : Richtig bewerben!

Wie Sie sich richtig bewerben.

Verfassen Sie ein individuelles Bewerbungsschreiben
Der Lebenslauf wird oft zuerst gelesen
Zeugnisse von ehemaligen Arbeitgebern
Bewerbungsfoto muß Sympathie wecken
Das Vorstellungsgespräch
Die Gehaltsverhandlung
Probezeit und Einarbeitung



Bewerbungsanschreiben individuell auf den Arbeitgeber zugeschnitten verfassen !
  • Informieren Sie sich über den Arbeitgeber
  • Im Bewerbungsanschreiben lassen Sie diese Informationen einfließen
  • Argumentieren Sie mit Ihren Fähigkeiten und warum sie die gestellten Anforderungen erfüllen werden
  • Versetzen Sie sich in die Lage des Arbeitgebers. Welcher Typ ( Qualifikation, Berufserfahrung, Einsatzbereitschaft ) wird gesucht.
  • Hatten Sie schon telefonischen Kontakt mit dem Unternehmer dann gehen Sie kurz darauf ein
  • Geben Sie unbedingt ihre Telefonnummer an, damit Ihr neuer Arbeitgeber Sie ohne bürokratischen Aufwand erreichen kann. Sie sollten dann auch unter dieser Nummer erreichbar sein.
  • Schreiben Sie von ihrer Zukunft, die Vergangenheit kann der Arbeitgeber im Lebenslauf nachschlagen
  • Gehaltsvorstellungen nur angeben, wenn diese aus der Stellenausschreibung hervor gehen

 


Der Lebenslauf wird oft als erstes gelesen !

Der Unternehmer oder Personalchef sondiert die Bewerbungen nach :

  • A Kandidaten ( diese passen genau auf die Stelle )
  • B Kandidaten ( sind geeignet mit Kompromissen )
  • C Kandidaten ( ungeeignet )

In vielen Berufen reicht ein tabellarischer Lebenslauf aus :

  • erlernte Berufe
  • Qualifikationen, Weiterbildungen, etc.
  • gegebenenfalls Sprachkenntnisse
  • Datum der Beschäftigung
  • ausgeübte Tätigkeit
  • Firmenbezeichnung
  • Einsatzort
  • vermeiden sie den Begriff "Arbeitslos", besser ist"Arbeit suchend "
  • bei Ingenieurtechnischem Personal bzw. bei Führungspositionen ist ein ausführlicher Lebenslauf erforderlich
  • berufspezifische Interessen, Neigungen (z.B. Computer, Umgang mit Menschen)

 


Das Zeugnis vom Arbeitgeber
  • Rechtsanspruch auf ein Zeugnis hat jeder Arbeitnehmer
  • Aus triftigem Grund kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen
  • Der Eindruck des Zeugnisses muss zum Bewerbungsanschreiben passen. Widersprüche werden durch die Personalabteilung ermittelt
  • Ein Beispiel für die Beurteilung der Leistung :
    " Er hat seine Aufgaben ...
    • ... im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" (= NOTE 5)
    • ... zu unserer Zufriedenheit erledigt" ( = NOTE 3-4 )
    • ... stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" (= NOTE 2)
    • ... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" (= NOTE 1 )

 


Das Bewerbungsfoto soll Sympathie wecken
  • Schönheit ist unwichtig - auf die Wellenlänge kommt es an!
  • Das Foto sollte ein angenehmes motiviertes Erscheinungsbild darstellen.
  • Das Foto sollte die Größe eines Passfotos haben und in Farbe sein.
  • Der Weg zum Berufsfotografen lohnt sich, dort können Sie auch hochwertige digitale Bewerbungsfotos erstellen lassen
  • Schreiben sie auf der Rückseite des Fotos Ihren Namen, falls es sich von der Bewerbung ablöst.
  • Im Einzelfall, abhängig um welchen Job Sie sich bewerben, können auch andere Formate oder ein Schwarzweiß-Foto die Wirkung ihrer Bewerbung erhöhen

 


Das Vorstellungsgespräch

Für den Bewerber ist es die Chance, herauszufinden, ob der Job und das Unternehmen zusammen passen.
Beim Vorstellungsgespräch will Ihr neuer Arbeitgeber herausfinden, ob Sie zur ausgeschriebenen Stelle und zum Unternehmen passen.

Wichtige Kriterien sind :

  • Ihre Persönlichkeit
  • Ihre Kompetenz
  • Ihr berufliche Entwicklung
  • Ihr Erscheinungsbild ( hier geht es nicht um Schönheit )
  • Ihre zukünftigen beruflichen und privaten Planungen
  • Ihre Zuverlässigkeit
  • Ihre Einsatzbereitschaft
  • Ob Ihre Gehaltsvorstellungen mit denen des Unternehmers übereinstimmen
  • Freuen Sie sich auf das Vorstellungsgespräch
  • Stellen Sie sich positiv dar
  • Zeigen Sie mit gezielten Fragen, das Sie sehr interessiert sind an der Stelle
  • Gehaltsfragen werden oft am Ende des Gesprächs gestellt.

 


Die Gehaltsverhandlung

Erkundigen Sie sich nach Ihrem Marktwert bzw. nach den aktuell gültigen Tarifen der Branche.Man spricht vom Stundenlohn bzw. Jahresgehalt. Das bezieht sich immer auf Brutto und nicht Netto, denn Ihr neuer Arbeitgeber kennt Ihre Lohnsteuerklasse nicht.

Sie sollten alle Bedingungen des neuen Arbeitsvertrages als Gesamtpaket betrachten :

  • Stundenlohn
  • Urlaubsanspruch
  • stellt der Unternehmer ein Firmenfahrzeug
  • bei Montage: wie hoch ist die Auslöse, wird die Unterkunft bezahlt
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsgeld , Weihnachtsgeld
  • befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis

Wer arbeitslos wird, verliert 10 – 20 % seines Preises!
Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit können Ihre Gehaltsansprüche auf bis zu 40 % sinken!

 


Probezeit und Einarbeitung

In der Regel werden Arbeitsverträge mit einer Probezeit von 6 Monaten abgeschlossen.
Während dieser Zeit wird Ihr neuer Arbeitgeber Sie genauestens beobachten, ob Sie langfristig zum Qualitätsstandard des Unternehmens passen.
Es gilt für Sie, alles zu tun, damit Sie langfristig an das Unternehmen gebunden werden.

Einsatzbereitschaft, Qualität ihrer Arbeit und vor allem Loyalität zum Unternehmen sind dabei entscheidende Kriterien .

 

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